Im Bereich des Miet- und Pachtrechts beraten und vertreten wir private, institutionelle bzw. gewerbliche Vermieter, Hausverwaltungen, Mieter, Verpächter und Pächter. Wir gestalten und prüfen Miet- und Pachtverträge sowie Mieterhöhungsverlangen und stehen für die Klärung von Rechtsfragen, die sich im Laufe eines Miet- oder Pachtverhältnisses ergeben, zur Verfügung. Zudem beraten wir unsere Mandanten im Falle der Beendigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses und setzen ihre Rechte durch, falls nötig auch mit gerichtlicher Hilfe. Dabei reicht unsere Tätigkeit von der Erwirkung von Räumungs- oder Zahlungstiteln bis zu deren Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zu unseren Leistungen im Mietrecht gehören insbesondere: