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Handels- und Gesellschaftsrecht

Jede unternehmerische Tätigkeit wird bestimmt durch eine Vielzahl unterschiedlichster Beziehungen. Wir unterstützen und beraten Sie – erforderlichenfalls unter Hinzuziehung externer Spezialisten (z. B. Steuerberater) – u. a. bei der Verhandlung und Ausgestaltung Ihrer

  • Kaufverträge
  • Miet-, Leasing- und Pachtverträge
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Im- und Exportverträge
  • Handels-, Vertriebs-, Agentur- und Werbeverträge im Bereich des Medien- und Mediaagenturgeschäfts
  • Kreditverträge und Kreditsicherheiten
  • Marken- und Patentrechtsfragen

sowie

  • bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform
  • bei der Gründung einer Kapital- oder Personengesellschaft
  • bei der Gestaltung und Prüfung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen
  • bei der rechtlichen Ausgestaltung Ihrer Gesellschaftsverträge und Satzungen
  • bei Beteiligung an oder Kauf von anderen Unternehmen
  • bei Auseinandersetzung einer Gesellschaft
  • bei Haftungsfragen der Gesellschaftsorgane und der Gesellschafter
  • bei der Einziehung von Gesellschaftsanteilen
  • bei der Anfechtung von Beschlüssen, Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage
  • bei der Kapitalerhöhung im Dienstrecht für Geschäftsführer und Vorstände
  • bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge