Bau- und Architektenrecht
Bei der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens - sei es ein Neubau, sei es beim Bauen im Bestand - gibt es eine Vielzahl rechtlicher und tatsächlicher Schwierigkeiten und Probleme. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehört sowohl das private Baurecht, das die zahlreichen rechtlichen Beziehungen der am Bau Beteiligten untereinander regelt, als auch das öffentliche Baurecht, das sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Bauherrn, Baubehörden und Dritten, z. B. Nachbarn befasst.
Unsere Leistungen umfassen:
- Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Werkverträgen, Bauträgerverträgen, Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträgen, Projektsteuerungs- und Controllingverträgen
- Bau- und Projektfinanzierung
- Abnahme und Inbetriebnahme
- Durchsetzung von Werklohnansprüchen
- Sicherung von Werklohnansprüchen / Bauhandwerkersicherung
- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungs- und Mangelbeseitigungsansprüchen
- Beweissicherung
- Nachtragsmanagement
- Sicherheitsleistung / Gewährleistungsbürgschaft
- verzögerter Bauausführung
- Bauzeitverlängerung
- Behinderung
- Insolvenz eines am Bau Beteiligten
- Kündigung des Bauvertrages durch Auftraggeber oder Auftragnehmer
- Baukostenüberschreitung durch den Architekten
- Baulast
- Prozessführung vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten
- Nachbarklage
- Bauantrag
- Baugenehmigung
- Nachbarwiderspruch
- städtebauliche Verträge
- Erschließungsbeitrags- und Gebührenrecht
- Erstellung und Prüfung von Architekten-, Ingenieur-, Statiker- und Generalplanerverträgen
- Abgrenzung vertragliche Bindung — honorarfreie Akquisitionstätigkeit
- Architektenwettbewerb
- Vergütungsanspruch nach HOAI, Fälligkeit des Honorars
- Prüffähige Honorarschlussrechnung
- Kündigung und vorzeitige Beendigung des Architektenvertrages
- Honorarklage des Sonderfachmanns
- Urheberrechtsschutz des Architekten
- Haftung des Architekten oder Sonderfachmanns
- Beteiligung an Auftrags- und Vergabeverhandlungen
- Teilnahme an Abnahmen und Inbetriebnahmen